Rechtsprechung
   AG Lampertheim, 21.03.2023 - 3 C 374/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,29040
AG Lampertheim, 21.03.2023 - 3 C 374/22 (https://dejure.org/2023,29040)
AG Lampertheim, Entscheidung vom 21.03.2023 - 3 C 374/22 (https://dejure.org/2023,29040)
AG Lampertheim, Entscheidung vom 21. März 2023 - 3 C 374/22 (https://dejure.org/2023,29040)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,29040) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06

    Anrechnung des Restwertes im Totalschadensfall bei Weiterbenutzung des

    Auszug aus AG Lampertheim, 21.03.2023 - 3 C 374/22
    Eine solche Ausnahme ist allerdings gegeben, wenn der Schädiger dem Geschädigten eine ohne Weiteres zugängliche günstigere Verwertungsmöglichkeit in Form eines bindenden Angebots nachweist, das der Geschädigte nur noch annehmen muss (vgl. BGHZ 171, 287 = NJW 2007, 1674; BGHZ 143, 189 = NJW 2000, 800).
  • BGH, 23.11.2010 - VI ZR 35/10

    Schadenersatz bei Verkehrunfall: Ersatzfähigkeit von - fiktiven - Reparaturkosten

    Auszug aus AG Lampertheim, 21.03.2023 - 3 C 374/22
    Der Geschädigte, der ein Sachverständigengutachten einholt, das eine konkrete Wertermittlung erkennen lässt und im Vertrauen auf den darin genannten, auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelten Restwert und die sich daraus ergebende Schadensersatzleistung des Unfallgegners wirtschaftliche Dispositionen trifft, kann seiner Schadensabrechnung grundsätzlich diesen Restwertbetrag zu Grunde legen (vgl. BGH, NJW 2011, 667 = VersR 2011, 280).
  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

    Auszug aus AG Lampertheim, 21.03.2023 - 3 C 374/22
    Eine solche Ausnahme ist allerdings gegeben, wenn der Schädiger dem Geschädigten eine ohne Weiteres zugängliche günstigere Verwertungsmöglichkeit in Form eines bindenden Angebots nachweist, das der Geschädigte nur noch annehmen muss (vgl. BGHZ 171, 287 = NJW 2007, 1674; BGHZ 143, 189 = NJW 2000, 800).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht