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AG Lampertheim, 21.03.2023 - 3 C 374/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Hessen
§ 823 BGB
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.03.2007 - VI ZR 120/06
Anrechnung des Restwertes im Totalschadensfall bei Weiterbenutzung des …
Auszug aus AG Lampertheim, 21.03.2023 - 3 C 374/22
Eine solche Ausnahme ist allerdings gegeben, wenn der Schädiger dem Geschädigten eine ohne Weiteres zugängliche günstigere Verwertungsmöglichkeit in Form eines bindenden Angebots nachweist, das der Geschädigte nur noch annehmen muss (vgl. BGHZ 171, 287 = NJW 2007, 1674; BGHZ 143, 189 = NJW 2000, 800). - BGH, 23.11.2010 - VI ZR 35/10
Schadenersatz bei Verkehrunfall: Ersatzfähigkeit von - fiktiven - Reparaturkosten …
Auszug aus AG Lampertheim, 21.03.2023 - 3 C 374/22
Der Geschädigte, der ein Sachverständigengutachten einholt, das eine konkrete Wertermittlung erkennen lässt und im Vertrauen auf den darin genannten, auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelten Restwert und die sich daraus ergebende Schadensersatzleistung des Unfallgegners wirtschaftliche Dispositionen trifft, kann seiner Schadensabrechnung grundsätzlich diesen Restwertbetrag zu Grunde legen (vgl. BGH, NJW 2011, 667 = VersR 2011, 280). - BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98
Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden
Auszug aus AG Lampertheim, 21.03.2023 - 3 C 374/22
Eine solche Ausnahme ist allerdings gegeben, wenn der Schädiger dem Geschädigten eine ohne Weiteres zugängliche günstigere Verwertungsmöglichkeit in Form eines bindenden Angebots nachweist, das der Geschädigte nur noch annehmen muss (vgl. BGHZ 171, 287 = NJW 2007, 1674; BGHZ 143, 189 = NJW 2000, 800).